Fahrzentrum Lyss AG
2-PHASEN-AUSBILDUNG
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2-PHASEN-AUSBILDUNG :: WAS, WANN, WARUM 2PA
Was, Wann, Warum 2PA
Was ist 2PA
Seit dem 1.12.2005 müssen alle Neulenkenden der Kategorien A und B innerhalb von drei Jahren zwei obligatorische Weiterbildungstage absolvieren.

(2PA = 2-Phasen-Ausbildung)

Nach der ersten Ausbildungsphase (abgeschlossen mit dem Führerausweis auf Probe) bei deiner Fahrschule wird dir die zweite Phase der Weiterausbildung helfen, dein Fahrkönnen in zwei Kurstagen gezielt auszubauen und kritische Situationen bereits vor ihrer Entstehung zu erkennen und konsequent zu vermeiden.

Die Zulassungsbehörde erteilt den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch, wenn der Gesuchsteller die obligatorische Weiterbildung besucht hat.

Diese Regelung gilt nicht für Personen, welche bereits Inhaber eines unbefristeten Ausweises der Kategorie A oder B sind.


Wann, Zeitrahmen
Der erste Kurstag (Modul 1) sollte bereits innerhalb der ersten 6 Monaten deiner Fahrpraxis absolviert werden. In der Folge ist der zweite Kurstag (Modul 2) innerhalb der dreijährigen Probezeit zu absolvieren. Es ist zwingend erforderlich, dass zuerst das Modul 1 und erst dann das Modul 2 besucht wird!


Warum 2PA
Die Unfallstatistiken zeigen klar auf, dass 18- bis 24-jährige Neulenkende auf unseren Strassen drei- bis viermal mehr Unfälle verursachen als alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

Unsere Kurse setzen dort an, wo die Grundausbildung aufhört, nämlich nach dem Erwerb des Führerausweises.
 
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